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StGB § 330d Begriffsbestimmungen
[ Auszug: Im Sinne dieses Abschnitts ist 1. ein Gewässer: ein oberirdisches Gewässer, das Grundwasser und das Meer; 2. eine kerntechnische Anlage: eine Anla ... ]
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[ StGB Gewässerverunreinigung ] [ StGB Bodenverunreinigung ] [ StGB Luftverunreinigung ] [ StGB Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen ] [ StGB Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen ] [ StGB Unerlaubtes Betreiben von Anlagen ] [ StGB Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern ] [ StGB Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete ] [ StGB Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat ] [ StGB Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften ] [ StGB Tätige Reue ] [ StGB Einziehung ] [ StGB Begriffsbestimmungen ]